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StGB § 330b Tätige Reue

StGB § 330b Tätige Reue

[ Auszug: (1) Das Gericht kann in den Fällen des § 325a Abs. 2, des § 326 Abs. 1 bis 3, des § 328 Abs. 1 bis 3 und des § 330a Abs. 1, 3 und 4 die Strafe nach seinem Erm ... ]